Hilfe aus dem Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit durch den Werdenfelser Weg
Werdenfelser Weg setzt sich bundesweit durch
Worum geht es?
Der Werdenfelser Weg beschreibt ein Verfahren, das von den Betreuungsrichtern, die eine freiheitseinschränkende Maßnahme bewilligen oder ablehnen müssen, beschritten wird. Sie setzen zur Klärung des Sachverhalts einen Verfahrenspfleger ein, der einen pflegefachlichen Hintergrund hat und dem Richter eine differenzierte und fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage vorbereitet.
Die Idee wurde von dem Richter Dr. Sebastian Kirsch und dem Leiter der Betreuungsstelle des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen Josef Wassermann entwickelt und in der Region Garmisch-Partenkirchen umgesetzt. Die Erfolge sind derart überwältigend, dass das bayrische Justizministerium dieses Verfahren nun ebenfalls aufgegriffen hat und im Herbst 2011 in die Bundeskonferenz der Justizminister einbringt.Von Seiten der Gerichtsbarkeit haben sich bereits viele Gerichte in Deutschland dazu entschlossen, den Werdenfelser Weg zu beschreiten.
Um geeignete Verfahrenspfleger zu finden, werden nun bundesweit Seminare angeboten, die insbesondere Pflegefachkräften neue Optionen eröffnen.
Hintergrundinformationen
Werdenfelser Weg | Der Verfahrenspfleger prüft alle Optionen zur Vermeidung von Fixierungen und vereinbart gemeinsam mit allen Beteiligten eine Vorgehensweise, die unter Abwägung der beiden Pole Freiheit und Sicherheit eine optimale Lebensqualität für den Betroffenen zum Ziel hat. Der Richter entscheidet auf dieser Grundlage und bietet damit den Pflegenden Rechtssicherheit vor möglichen Regressforderungen durch die Krankenkassen. Die Tätigkeit als Verfahrenspfleger richtet sich insbesondere an Pflegesachverständige, Pflegeberater oder erfahrene Pflegefachkräfte. In den Seminaren zum "Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg" werden Kenntnisse zum Verfahrensrecht, zur Kommunikation/ Mediation und zu pflegefachlichen Interventionsmöglichkeiten vermittelt. Die Seminare sind auch für Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen stationärer Pflegeeinrichtungen interessant, da sie erheblich zur Problemlösekompetenz in der Einrichtung beitragen.
| Link zu Seminaren in Bayern
Links zu Seminaren in: Kaiserslautern Hamburg Hannover Köln Erfurt weiterführende Links zum Werdenfelser Weg lra-gap ag-gap | Freiheitsentziehende Maßnahmen | Der Entzug der Freiheit durch Fixierungsmaßnahmen muss immer das letzte Mittel bleiben.Die Freiheit des Menschen ist ein Menschenrecht, das in unserem Grundgesetz verankert ist und durch dieses geschützt wird. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wertet regelmäßig die Todesfälle durch Fixierungen aus und aktualisiert seine Empfehlungen für zulässige Produkte. Die letzte Auswertung von 44 Todesfällen und Aktualisierung wurde im September 2012 veröffentlicht. | Link zu Redufix Link zum BfArM Link zur bayrischen Initiative | Sturz | Die Vermeidung von Sturzereignissen ist eine zentrale pflegefachliche Aufgabe. Pflegende und Angehörige geraten dabei häufig in Konfliktsituationen, wenn sich die gewünschte Sicherheit scheinbar nur durch den Entzug der Freiheit erreichen lässt. Der Expertenstandard zur Sturzprophylaxe sagt eindeutig aus, dass Fixierungen keine geeigneten Mittel sind. Die Regressforderungen der Krankenkassen bei Sturzfolgen sprechen jedoch eine andere Sprache. | Link zum sturzpräventiven Heim NRW Link zum Expertenstandard DNQP
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