Die Pflege- und Krankenkassen in Baden-Württemberg haben heute gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden den Verein "Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte" ins Leben gerufen. Diese Behörde soll vorrangig über die Trägerschaft von Pflegestützpunkten in den Stadt- und Landkreisen entscheiden - und wird den Markt regulieren.
"Die Vereinsgründung ist ein Meilenstein für die Errichtung von Pflegestützpunkten im Land", sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz dazu. In den Pflegestützpunkten, die in den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen einzurichten sind, wird die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und deren Vernetzung unter einem Dach gebündelt. So sollen die bestehenden Pflegeberatungsstrukturen genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte werde über die Trägerschaft von Pflegestützpunkten in den Stadt- und Landkreisen entscheiden. Es werden schrittweise 50 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg errichtet. Dabei sollen vorhandene kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote vorrangig berücksichtigt werden. "Mit der Vereinsgründung der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte stellen wir verbindliche Entscheidungen sicher", sagte der Vorstandsvorsitzende der IKK Baden-Württemberg und Hessen, Hugo Schüle, der einstimmig zum Vorsitzenden der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte gewählt wurde. Als Stellvertreterin wurde ebenfalls einstimmig Agnes Christner, Dezernentin beim Städtetag Baden-Württemberg, gewählt.
"Wir haben heute in der Gründungsversammlung über die Standards für die Arbeit der Pflegestützpunkte sowie über das Verfahren für die Anerkennung als Pflegestützpunkt in Baden-Württemberg entschieden", so der einstimmig zum Vorsitzenden des Vorstands der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte gewählte Leiter der Landesvertretung Baden-Württemberg des Verbands der Ersatzkassen e.V., Walter Scheller.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird in allen Organen des Vereins mit beratender Stimme vertreten sein. "Über die Möglichkeit und Form der Mitwirkung von Verbänden der Leistungserbringer und der Selbsthilfeverbände wird die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft entscheiden", merkte Hugo Schüle an.
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